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   BGH, 07.01.1954 - IV ZR 28/53   

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https://dejure.org/1954,5245
BGH, 07.01.1954 - IV ZR 28/53 (https://dejure.org/1954,5245)
BGH, Entscheidung vom 07.01.1954 - IV ZR 28/53 (https://dejure.org/1954,5245)
BGH, Entscheidung vom 07. Januar 1954 - IV ZR 28/53 (https://dejure.org/1954,5245)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.01.1951 - IV ZR 73/50

    Ehescheidung bei Widerspruch

    Auszug aus BGH, 07.01.1954 - IV ZR 28/53
    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 22.1.1951 (BGHZ 1, 87 ff [BGH 22.01.1951 - IV ZR 73/50] [93]) dargelegt hat, ist bei der Feststellung dieser Beweggründe große Sorgfalt geboten und darauf zu achten, daß eine einmalige, aus der Stimmung des Augenblicks geborene Äusserung noch nicht stets einen sicheren Schluß auf die Grund- und Gesamthaltung des Ehegatten zulässt.
  • BGH, 12.07.1951 - IV ZR 28/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.01.1954 - IV ZR 28/53
    In allen diesen Beziehungen unterscheidet sich der vorliegende Fall wesentlich von dem, der in der in dem angefochtenen Urteil erwähnten Sache IV ZR 28/50 zu entscheiden war.
  • BGH, 23.04.1953 - IV ZR 186/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.01.1954 - IV ZR 28/53
    Es würde, wie der Senat bereits mehrfach ausgeführt hat, eine bedenkliche Entwertung der verpflichtenden Kraft des Ehegelöbnisses bedeuten, wenn dem Motiv der Eheschliessung eine allein entscheidende Bedeutung für die Beachtlichkeit des Widerspruchs eingeräumt würde (vgl. Urteil vom 19.3.1953 - IV ZR 163/52 , Urteil vom 23.4.1953 - IV ZR 186/52 -).
  • BGH, 26.03.1953 - IV ZR 163/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.01.1954 - IV ZR 28/53
    Es würde, wie der Senat bereits mehrfach ausgeführt hat, eine bedenkliche Entwertung der verpflichtenden Kraft des Ehegelöbnisses bedeuten, wenn dem Motiv der Eheschliessung eine allein entscheidende Bedeutung für die Beachtlichkeit des Widerspruchs eingeräumt würde (vgl. Urteil vom 19.3.1953 - IV ZR 163/52 , Urteil vom 23.4.1953 - IV ZR 186/52 -).
  • BGH, 24.04.1957 - IV ZR 150/56

    Rechtsmittel

    Der erkennende Senat hat bereits wiederholt die Bedeutung dieser Gesichtspunkte hervorgehoben (LM § 48 Abs. 3 EheG Nr. 3; ferner Urteile vom 7. Januar 1954 IV ZR 28/53 , vom 25. Februar 1954 IV ZR 239/52 , vom 18. März 1954 IV ZR 213/53 , vom 16. Dezember 1954 IV ZR 16/54).
  • BGH, 18.03.1954 - IV ZR 213/53

    Rechtsmittel

    Eine Verneinung der Notwendigkeit, zum Schutze des Kindes die Ehe aufrechtzuerhalten, wurde in Verbindung mit dem nach einer Scheidung der Ehe zu erwartenden noch engeren Anschluß des Klägers an eine andere Frau nach der Lebenserfahrung geeignet sein, das Bewußtsein seiner sittlichen und rechtlichen Verpflichtung gegenüber seinem minderjährigen ehelichen Kind noch weiter abzuschwächen Ausserdem bringt, wie der Senat bereits mehrfach ausgesprochen hat, eine Scheidung der Eltern für ein Kind des hier in Rede stehenden Alters die Gefahr mit sich, daß sein Glaube an den Wert und die Verläßlichkeit ehelicher und elterlicher Liebe und Treue noch mehr erschüttert wird und damit seine seelische Entwicklung einen erheblichen Schaden leidet (Urteile vom 7. Januar 1954 - IV ZR 28/53 und vom 25. Februar 1954 - IV ZR 239/52).
  • BGH, 25.02.1954 - IV ZR 239/52

    Rechtsmittel

    Wie der Senat bereits in einem Urteil vom 7. Januar 1954 - IV ZR 28/53 - ausgesprochen hat, bringt eine Scheidung der Eltern für ein Kind des hier in Rede stehenden Alters immer die Gefahr mit sich, dass sein Glaube an den Wert und die Verlässlichkeit ehelicher und elterlicher Liebe und Treue erschüttert wird und damit seine seelische Entwicklung einen erheblichen Schaden leidet.
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